PSG
„Kein Raum für Missbrauch“
Der TSV Meerbusch e.V. ist ein sicherer Ort, an dem Sport, Gemeinschaft und Fairplay im Vordergrund stehen. Der Verein ist sich seiner Verantwortung bewusst, insbesondere Kinder und Jugendliche vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen. Dieses Schutzkonzept spiegelt unser klares Bekenntnis wider, gegen sexualisierte Gewalt vorzugehen, präventiv zu handeln und eine Kultur des Respekts zu fördern.
Wir sehen uns als Vorreiter in der Prävention, indem wir klare Strukturen schaffen, kontinuierlich sensibilisieren und sowohl unsere Mitglieder als auch externe Partner einbinden. Dieses Schutzkonzept ist ein lebendiges Dokument, das sich an neue Herausforderungen anpasst und als Grundlage für eine sichere und vertrauensvolle Vereinsgemeinschaft dient.
Schutz aller Mitglieder: Sicherstellung der physischen und psychischen Unversehrtheit aller Vereinsmitglieder, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.
Prävention und Sensibilisierung: Entwicklung eines Bewusstseins für Risiken und klare Leitlinien, um Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Kultur der Achtsamkeit: Etablierung eines Vereinsklimas, das geprägt ist von gegenseitigem Respekt, Offenheit und dem Vertrauen, über Probleme sprechen zu können.
Transparenz und Verantwortlichkeit: Klare Zuständigkeiten und Handlungsanweisungen schaffen Sicherheit für alle Beteiligten.
Nulltoleranz: Jede Form von Gewalt, Diskriminierung oder Missbrauch wird nicht geduldet.
Verantwortung: Alle Mitglieder, vom Vorstand bis zu den Eltern, tragen Mitverantwortung für den Schutz vor sexualisierter Gewalt.
Gleichbehandlung: Alle Vereinsmitglieder werden unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Status respektiert und gleichbehandelt.
Schutz vor Retraumatisierung: Maßnahmen zur Unterstützung von Betroffenen basieren auf Empathie und Professionalität, ohne weitere Belastungen zu verursachen.
Der TSV Meerbusch e.V. ist ein Mehrspartenverein mit den folgenden Abteilungen:
Badminton: Förderung des Breitensports und Leistungssports in allen Altersklassen.
Darts: Präzisionssport im Freizeit- und Ligabetrieb für Jugendliche und Erwachsene.
Fußball: Angebot von Kinder-, Jugend- und Erwachsenenfußball mit einem breiten Mannschaftsspektrum.
Gymnastik: Kurse und Programme für Fitness, Gesundheit und Beweglichkeit.
Jiu-Jitsu und Karate: Traditionelle Kampfsportarten, die Disziplin und Respekt vermitteln.
Laufen: Organisation von Laufgruppen und Wettkämpfen.
Schach: Förderung der Konzentration und strategischen Fähigkeiten.
Schießen: Training und Wettbewerbe mit Fokus auf Präzision und Verantwortung.
Ski & Inliner: Wintersport und Inlineskaten mit Familien- und Jugendgruppen.
Tennis: Förderung von Einzel- und Mannschaftsspiel mit besonderem Fokus auf den Jugendbereich.
Jede Abteilung benennt mindestens eine geschulte Ansprechperson, die für Fragen und Meldungen zuständig ist. Die Ansprechpersonen der Abteilungen stehen in engem Kontakt mit der Ansprechperson des Vereins und werden regelmäßig geschult.
Die Zuständigkeiten innerhalb des Vereins sind klar geregelt:
Vereinsvorstand: Übernimmt die strategische Leitung und trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Schutzkonzepts. Er überprüft regelmäßig die Einhaltung der Maßnahmen und beschließt notwendige Anpassungen.
Schutzbeauftragte:r: Verantwortlich für die praktische Umsetzung des Schutzkonzepts, Schulungen und die Bearbeitung von Verdachtsfällen. Diese Person dient als erste Anlaufstelle für Mitglieder.
Abteilungsleitungen: Überwachen die Einhaltung der Präventionsmaßnahmen innerhalb ihrer Abteilungen und koordinieren Schulungen sowie Informationsveranstaltungen.
Trainer:innen und Betreuer:innen: Tragen die Verantwortung, die Maßnahmen im täglichen Umgang mit den Vereinsmitgliedern umzusetzen.
Eltern und Mitglieder: Werden aktiv in die Prävention eingebunden, etwa durch Informationsveranstaltungen oder schriftliche Verpflichtungserklärungen.
Die Prävention bildet das Fundament des Schutzkonzepts und zielt darauf ab, Risiken zu minimieren und eine Kultur der Achtsamkeit zu etablieren. Dies geschieht durch folgende Maßnahmen:
Schulungen: Regelmäßige Fortbildungen für Trainer:innen, Betreuer:innen und Ehrenamtliche. Themen wie Nähe und Distanz, digitale Kommunikation sowie der Umgang mit Verdachtsfällen stehen dabei im Fokus.
Verhaltenskodex: Alle Vereinsmitglieder verpflichten sich, den Verhaltenskodex einzuhalten, der klare Richtlinien für respektvolles und gewaltfreies Verhalten vorgibt.
Klare Strukturen: Die Nutzung von Vereinsräumen wie Umkleiden und Duschen unterliegt festen, detaillierten Regeln, um unbeobachtete Situationen zu vermeiden. Beispielsweise ziehen sich Trainer:innen und Trainer nicht gemeinsam mit minderjährigen Athlet:innen um oder duschen in denselben Räumen.
Sensibilisierung: Vereinsmitglieder und Eltern werden durch regelmäßige Informationsveranstaltungen und Aushänge über die Ziele und Maßnahmen des Schutzkonzepts aufgeklärt.
Digitale Kommunikation: Es gelten klare Richtlinien für den digitalen Austausch. So ist es untersagt, Einzelchats (z. B. via WhatsApp) zwischen Trainer:innen und minderjährigen Athlet:innen zu führen.
Im Verdachtsfall bietet das Schutzkonzept klare Handlungsanweisungen, um den Schutz betroffener Personen sicherzustellen und angemessen zu reagieren. Dazu gehören:
Meldewege: Klare Kommunikationswege sind definiert, um Verdachtsfälle umgehend an die zuständigen Ansprechpersonen weiterzuleiten.
Sicherstellung des Opferschutzes: Maßnahmen wie das Trennen des Opfers von der verdächtigten Person werden umgehend ergriffen, um eine sichere Umgebung zu gewährleisten.
Einbindung externer Fachstellen: Bei Bedarf werden Fachstellen wie Jugendämter, Polizei oder Beratungsstellen hinzugezogen.
Nach einem Vorfall liegt der Fokus darauf, die Betroffenen zu unterstützen und das Vertrauen in den Verein wiederherzustellen:
Unterstützungsangebote: Betroffene und ihre Familien erhalten Zugang zu professioneller Hilfe, wie psychologischer Beratung.
Aufarbeitung: Der Vorfall wird intern aufgearbeitet, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten gestärkt aus der Situation hervorgehen und die Präventionsmaßnahmen weiterentwickelt werden.
Wiederherstellung des Ansehens: Zusätzlich wird darauf geachtet, dass auch das Ansehen und der Schutz von Personen, die zu Unrecht beschuldigt wurden, wiederhergestellt wird.
Der TSV Meerbusch verpflichtet sich, regelmäßige Schulungen für alle Personen anzubieten, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Die Schulungen umfassen:
Themen: Prävention sexualisierter Gewalt, rechtliche Grundlagen, Kommunikation und der Umgang mit Grenzverletzungen.
Zielgruppen: Neben Trainer:innen und Betreuer:innen werden auch Eltern und jugendliche Mitglieder durch Workshops einbezogen.
Frequenz: Die Schulungen finden jährlich statt, ergänzt durch spezifische Angebote bei besonderen Anlässen oder Neuerungen.
Die Einhaltung eines klaren Verhaltenskodexes ist verpflichtend für alle Mitglieder. Dieser Kodex enthält:
Respekt und Wertschätzung: Alle Mitglieder behandeln sich gegenseitig respektvoll und achten persönliche Grenzen.
Schutz der Intimsphäre: Körperkontakt erfolgt ausschließlich im Rahmen der sportlichen Anforderungen und stets unter Beachtung der individuellen Scham- und Privatsphären, insbesondere bei minderjährigen Athlet:innen.
Klare Verantwortlichkeiten: Betreuer:innen und Trainer:innen übernehmen die Verantwortung, schutzwürdige Personen vor jeglicher Form von Gewalt zu bewahren.
Transportregelung: Beim Transport und der Mitnahme von minderjährigen Athlet:innen im Auto sind klare, transparente Regelungen erforderlich. Verantwortliche haben in enger Abstimmung mit den Eltern festzulegen, wer wann und welche Athlet:innen transportiert.
Alle Personen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen:
Erweitertes Führungszeugnis: Ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen, das regelmäßig erneuert wird.
Qualifizierte Ausbildung: Über entsprechende Lizenzen oder Schulungen verfügen, die sie für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen qualifizieren.
Fortbildungspflicht: Sich regelmäßig fortbilden, um auf dem neuesten Stand der Präventionsmaßnahmen zu bleiben.
Meldung: Jede:r, der einen Verdacht äußert, wird ernst genommen. Die Ansprechperson dokumentiert den Vorfall und informiert den Vereinsvorstand.
Schutzmaßnahmen: Das betroffene Kind oder der Jugendliche wird unverzüglich geschützt, indem Kontakt mit der verdächtigten Person vermieden wird.
Externe Unterstützung: Bei Bedarf wird Kontakt zu Jugendämtern, Beratungsstellen oder der Polizei aufgenommen, um den Fall professionell zu begleiten.
Der Verein verfügt über einen detaillierten Krisenplan, der folgende Schritte umfasst:
Erstaufnahme: Die Schutzbeauftragte dokumentiert den Vorfall.
Information des Vorstands: Der Vorstand wird unverzüglich informiert, um weitere Schritte zu koordinieren.
Einleitung interner Maßnahmen: Verdächtigte Personen werden von ihren Aufgaben entbunden, bis der Fall geklärt ist.
Intervention: In schweren Fällen erfolgt die Einbindung externer Behörden und die Einleitung strafrechtlicher Maßnahmen.
Um Risiken bei Übernachtungsveranstaltungen zu minimieren, gelten folgende Regeln:
Trennung der Unterbringung: Geschlechtergetrennte Schlafräume für Kinder und Jugendliche.
Betreuungsteams: Mindestens eine weibliche und eine männliche Betreuungsperson sind anwesend.
Transparenz: Eltern werden im Vorfeld über die Regeln und Betreuung informiert.
Feriencamps und Fahrten werden unter besonderen Schutzvorkehrungen durchgeführt:
Aufsichtspflicht: Klare Vorgaben zur Aufsicht, insbesondere bei Freizeitaktivitäten.
Regeln für Interaktion: Betreuer:innen vermeiden Situationen, in denen sie alleine mit einem Kind sind.
Sensibilisierung: Vor Beginn werden alle Betreuer:innen geschult und auf potenzielle Risiken hingewiesen.
Der TSV Meerbusch verpflichtet sich zu einer offenen Kommunikation über das Schutzkonzept:
Verfügbarkeit: Das Konzept wird öffentlich zugänglich gemacht, z. B. auf der Website und in den Vereinsräumen.
Informationsveranstaltungen: Regelmäßige Treffen informieren Mitglieder, Eltern und Interessierte über Präventions- und Interventionsmaßnahmen.
Aushänge: Plakate und Flyer mit den wichtigsten Informationen, Ansprechpartnern und Kontakten werden in Vereinsräumen ausgehängt.
Das Schutzkonzept wird kontinuierlich überprüft und angepasst:
Jährliche Evaluation: Eine Arbeitsgruppe überprüft die Effektivität der Maßnahmen und identifiziert Verbesserungsmöglichkeiten.
Feedback-Kultur: Mitglieder können Rückmeldungen sowohl anonym als auch namentlich geben, um Schwachstellen gezielt zu identifizieren und nachhaltig zu beheben.
Anpassung an neue Erkenntnisse: Das Konzept wird bei Änderungen der Gesetzgebung oder neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst.