Der TSV Meerbusch in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund NRW

 

Wir sind dabei!

Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann und in keinem anderen Zusammenhang ähnlichen Stellenwert findet, birgt aber auch Gefahren sexualisierter Übergriffe. Eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss daher dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potentielle Täter abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, das Kinder, Jugendliche und Erwachsene – mit und ohne Behinderung – im Sport vor sexualisierter Gewalt schützt.

 

Deshalb …

  • … schaffen wir Strukturen, die die Persönlichkeitsentwicklung, vor allem von Mädchen und Jungen stärken,
  • … entwickeln wir konkrete präventive Maßnahmen zur Aufklärung, Information und Sensibilisierung,
  • … fördern wir eine Kultur des bewussten Hinsehens und Hinhörens,
  • … schaffen wir Handlungskompetenzen für eine aktive Intervention bei jedem einzelnen Fall sexualisierter Gewalt, unter Berücksichtigung der Interessen des Opfers und der nachstehenden Empfehlungen.
  • … sorgen wir für eine Atmosphäre des gegenseitigen Respekts, der Toleranz und der Transparenz von Rechten gerade von Kindern und Jugendlichen
  • … sensibilisieren wir die Leitungsebene des TSV zur Entwicklung eines kompetenten Umgangs mit Hinweisen und Beschwerden zu sexualisierter Gewalt in all ihren Ausprägungen und unterstützen dabei.
  • … verpflichten wir uns, bei der Auswahl von Mitarbeiter/innen, wie z. B. Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Betreuer/innen oder Jugendleiter/innen, diese durch eine aktive Auseinandersetzung mit den Inhalten eines Verhaltenskodexes für das Thema zu sensibilisieren und so ihre Aufmerksamkeit gegenüber Grenzüberschreitungen durch sexualisierte Gewalt zu erhöhen. Die Unterschrift unter einen Verhaltenskodex oder eine Verhaltensrichtlinie soll auch als deutliches Warnsignal an potenzielle Täter und Täterinnen dienen.
  • … verpflichten wir uns, eine Vertrauensperson als Ansprechpartner/in zu benennen, die interne Verfahren aufbaut und Kontakt zu den zuständigen externen Beratungsstellen vermittelt und unterhält, oder ein entsprechendes Beschwerdemanagement (Clearingstelle) einrichtet.
  • … stellen wir Ressourcen für die Entwicklung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt zur Verfügung.
  • … verpflichten wir uns, das Konzept in die Satzung aufzunehmen um uns darin gegen jede Form sexualisierter Gewalt auszusprechen.
  • … verpflichten wir uns, die Inhalte der Selbstverpflichtung in die eigenen Strukturen hineinzutragen und kontinuierlich über die eigenen Aktivitäten zu informieren.
  • … verpflichten wir uns, auf die spezifischen Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen aufmerksam zu machen.
  • … verpflichten wir uns, Inhalte der geschlechter-, alters- und zielgruppengerechten Prävention von sexualisierter Gewalt in Qualifizierungsmaßnahmen verbindlich zu integrieren.