Drei jugendliche Spieler des MSV Duisburg haben sich im Sommer den Leistungsmannschaften des TSV Meerbusch angeschlossen. Ein Wechsel zum TSV Meerbusch war nur deshalb möglich, nachdem der MSV Duisburg den Eltern der Spieler zum Ende der abgeschlossenen Saison eröffnet hatte, dass diese in der Spielzeit 2023/24 keiner Mannschaft des MSV Duisburg angehören werden und die Möglichkeit zur Teilnahme am Trainingsbetrieb des Vereins ab dem 30.06.2023 dauerhaft entfällt. Trotz mehrfacher Aufforderung hat der MSV Duisburg die vom TSV Meerbusch erbetene Freigabe der drei Spieler verweigert und diese von der Zahlung einer Entschädigung in der Höhe von 400 Euro für jeden Spieler abhängig gemacht.

Der TSV Meerbusch hat daraufhin zur Vermeidung einer mehrwöchigen Sperre den Verbandsjugendausschuss des Fußballverbandes Niederrhein (FVN) um eine sofortige Zulassung der Spieler zum Spielbetrieb gestützt auf § 14 der Jugendspielordnung des WDFV ersucht. Danach entfällt die sogenannte Wartefrist, wenn der Nachweis geführt wird, wenn ein jugendlicher Spieler keine Spielmöglichkeit in dem abgebenden Verein hat. Dies war nach unserer Auffassung der Fall, nachdem der MSV Duisburg den drei Spielern die Spielmöglichkeit dauerhaft versagt hatte. Den Antrag hat der Verbandsjugendausschuss des FVN als unbegründet zurückgewiesen. Auf die hiergegen gerichtet Beschwerde des TSV Meerbusch musste sich das FVN-Präsidium mit dem Vorgang befassen. Der Auffassung der Vorinstanz wollte sich das FVN-Präsidium nicht anschließen. Es hat den Ausgang des Verfahrens bewusst als ergebnisoffen eingestuft und zur Entscheidung an das Verbandssportgericht abgegeben.

In der mündlichen Verhandlung am 07.10.2023 haben sich der TSV Meerbusch und der MSV Duisburg im Rahmen eines Vergleichsgesprächs (ein schriftliches Vergleichsangebot des MSV Duisburg wurde uns zuvor nicht unterbreitet) darauf verständigt, dass die drei ehemaligen MSV-Spieler ohne Zahlung einer Entschädigung zum TSV Meerbusch wechseln dürfen und der TSV Meerbusch im Gegenzug zukünftig bei zwei Spielern auf die Erhebung einer Ausbildungsentschädigung verzichten wird. Erst nachdem diese Einigung erzielt worden war, hat der TSV Meerbusch das Beschwerdeverfahren für erledigt erklärt. Eine Entscheidung des Verbandssportgerichts war folglich nicht mehr erforderlich. In gleicher Weise hat sich die Mutter eines der jugendlichen Spieler verhalten, die eine Klage gegen den MSV Duisburg vor dem Amtsgericht Duisburg noch vor einer für den 19.10.2023 angekündigten Entscheidung des Gerichts zurückgenommen hat.

Der TSV Meerbusch ist mit dem Ausgang des Verfahrens sehr zufrieden, da die drei Spieler ohne Zahlung der vom MSV Duisburg verlangten Entschädigung von 1.200 Euro am Spielbetrieb unseres Vereins seit dem vergangenen Wochenende teilnehmen können. Auch sehen wir uns in unserer rechtlichen Auffassung weiterhin bestätigt und werden diese bei vergleichbaren Sachverhalten in der Zukunft entsprechend vertreten.

 

Für den gf. Vorstand: Dr. Andreas Graef